Die Homöopathie

 

§113


Bloß die narcotischen Arzneien scheinen hierin eine Ausnahme zu machen. Da sie in der Erstwirkung theils die Empfindlichkeit und Empfindung, theils die Reizbarkeit hinwegnehmen, so pflegt bei ihnen öfterer, auch bei mäßigen Versuchsgaben, in gesunden Körpern eine erhöhete Empfindlichkeit in der Nachwirkung (und eine größere Reizbarkeit) merkbar zu werden.



§114

Diese narcotischen Substanzen ausgenommen, werden bei Versuchen mit mäßigen Gaben Arznei, in gesunden Körpern bloß die Erstwirkungen derselben, d.i. diejenigen Symptome wahrgenommen, womit die Arznei das Befinden des Menschen umstimmt und einen krankhaften Zustand auf längere oder kürzere Zeit in und an demselben hervorbringt.

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