Die Homöopathie

 

§261


Die, beim Arzneigebrauche in chronischen Krankheiten zweckmäßigste Lebensordnung, beruht auf Entfernung solcher Genesungs-Hindernisse und dem Zusatze des hie und da nöthigen Gegentheils: unschuldige Aufheiterung des Geistes und Gemüths, active Bewegung in freier Luft, fast bei jeder Art von Witterung, (tägliches Spazierengehen, kleine Arbeiten mit den Armen), angemessene, nahrhafte, unarzneiliche Speisen und Getränke u.s.w..



§262

In hitzigen Krankheiten hingegen außer bei Geistesverwirrung -entscheidet der feine, untrügliche, innere Sinn des hier sehr regen, instinktartigen Lebens-Erhaltungs-Triebes, so deutlich und bestimmt, daß der Arzt die Angehörigen und die Krankenwärter bloß zu bedeuten braucht, dieser Stimme der Natur kein Hinderniß in den Weg zu legen, sei es durch Versagung dessen, was der Kranke sehr dringend an Genüssen fordert, oder durch schädliche Anerbietungen und Ueberredungen.



§263

Zwar geht das Verlangen des acut Kranken, an Genüssen und Getränken, größtentheils auf palliative Erleichterungsdinge; sie sind aber nicht eigentlich arzneilicher Art und bloß einem derzeitigen Bedürfniß angemessen. Die geringen Hindernisse, welche diese, in mäßigen Schranken gehaltene Befriedigung, etwa der gründlichen Entfernung der Krankheit in den Weg legen könnte *,

* Dieß ist jedoch selten. So hat z.B. in reinen Entzündungskrankheiten, wo Aconit so unentbehrlich ist, dessen Wirkung aber durch Gewächssäure-Genuß im Organism aufgehoben werden würde, der Kranke fast stets nur auf reines kaltes Wasser Verlangen.


werden von der Kraft der homöopathisch passenden Arznei und des durch sie entfesselten Lebensprincips, so wie von der durch das sehnlich Verlangte erfolgten Erquickung reichlich wieder gut gemacht, ja überwogen. Eben so muß auch in acuten Krankheiten die Temperatur des Zimmers und die Wärme oder Kühle der Bedeckungen, ganz nach dem Wunsche des Kranken eingerichtet werden. Alle geistigen Anstrengungen, so wie alle Gemüths-Erschütterungen, sind von ihm entfernt zu halten.

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